Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ManawaSports GmbH

Geltungsbereich

Für alle Mitgliedschaften der ManawaSports GmbH, Sösslingspott 10, 24145 Kiel und die auf der Internetseite Manawa-Crossfit.de dargestellten Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Angebot ist insbesondere vom aktuellen Kursangebot und der Mitgliederzahl abhängig.


Mitgliedschaft, Vertragsabschluss

Der Mitgliedsvertrag kommt mit Unterzeichnung der Mitgliedschaft durch das Mitglied zustande. Eine Mitgliedschaft beginnt immer zum 1. bzw 15. des Monats. Bei Minderjährigen muss der Erziehungsberechtigte anwesend sein und diese Mitgliedschaft ebenfalls unterzeichnen. Weiterhin ist die ManawaSports GmbH berechtigt, bis auf Widerruf Mitgliedsbeiträge und Verzehrkosten des im Mitgliedsvertrag genannten Kontos des Mitglieds abzubuchen.


Mitgliedschaft, Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit der Mitgliedschaft ist den jeweiligen Vereinbarungen zu entnehmen. Die Mitgliedschaft ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündbar. Ein Upgrade ist jederzeit möglich und ein Downgrade ist an die Kündigungsfristen gebunden. Die Kündigung hat nicht in Schriftform mit handschriftlicher Unterschrift zu erfolgen. Dies kann per Mail oder auch per Post erfolgen. Die Mitgliedschaft verlängert sich stillschweigend, um die vereinbarte Laufzeit von 1 Monaten, wenn diese nicht zuvor zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Satz 2 gekündigt wurde. Ausnahme bei einer 10er Karte: Die Mitgliedschaft endet automatisch nach dem 10. Besuch des Mitgliedes. Die Mitgliedschaft kann von dem Mitglied bei nachgewiesener Krankheit außerordentlich mit einer Frist von 4 Wochen bis zum 30. eines Monats gekündigt werden. Die Krankheit ist anhand eines Attests nachzuweisen. Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft beliebig pausiert werden. Die ManawaSports GmbH ist ebenso berechtigt, bei einem Zahlungsverzug von 2 Monatsbeiträgen außerordentlich zu kündigen oder das Mitglied auch vom Training auszuschließen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 314 BGB bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.


Übertragung

Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nicht möglich. Darunter zählt auch die Übertragung einer 10er Karte. Diese ist ebenfalls namensgebunden und kann nicht übertragen werden.


Leistung, Öffnungszeiten, Kursbuchung, Veranstaltungsort

Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied zur Mitbenutzung unserer Einrichtungen im Rahmen der auf der Internetseite angegebenen Öffnungs- und Kurszeiten. Alle angebotenen Kurszeiten richten sich nach der aktuellen Nachfrage. Die Buchung unserer Kurse erfolgt über die Eversports App. Eine E- Mail Adresse und eine Registrierung des Mitglieds sind hierfür erforderlich. Die Buchung eines Kurses gilt als verbindlich. Das Mitglied hat die Möglichkeit bis zu drei Stunden vor Kursbeginn zu stornieren. Bei späterer Stornierung wird die Kurseinheit vom Kurskontingent abgezogen. Erfolgte bei Nichterscheinen keine rechtzeitige Stornierung, wird die Einheit vom Kurskontigent abgezogen. Die Teilnehmerzahl ist im Kurs begrenzt. Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Teilnehmern nicht erreicht wird, so behalten wir uns vor, den Kurs zu verschieben oder abzusagen. Dies wird dem Teilnehmer rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben. Es wird kein Kurskontingent abgezogen. Soweit im Kursangebot auf der Internetseite nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort Halle J 71, Gärtnerstraße 49, 24113 Kiel. Sind wir aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses (z.B. Brand-, Sturm, Wasserschäden oder behördliche Auflagen) gehindert unsere Leistungen zu erbringen, behalten wir uns vor einzelne Kurse räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Kursveranstaltungen inhaltlich abzuändern oder ganz abzusagen, soweit ein solches Leistungshindernis nicht durch uns zu vertreten ist. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainer möglich. Die am Veranstaltungsort ausgehängte Hausordnung ist zusätzlich zu beachten.


Mitgliedsbeitrag, Preise und Zahlungsbedingungen

Die von uns angegebenen Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Preise für sonstige Leistungen sind Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist im Mitgliedsvertrag festgelegt. Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages erteilt das Mitglied der ManawaSports GmbH eine Einzugsermächtigung für die anfallenden Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Preise für sonstige Leistungen (SEPA-Lastschrift). Es kann vor Ort nicht bar gezahlt werden. Eine weitere Bezahlmethode für einzelne Services, wie zum Beispiel einer 10er Karte oder einem Drop In, ist PayPal. Der Monatsbeitrag ist monatlich zum 1. fällig. Zusätzliche Gebühren und Preise für Leistungen werden mit dem Monatsbeitrag abgebucht. Gerät das Mitglied mit der Zahlung von mindestens zwei Mitgliedsbeiträgen in Verzug, so werden auch sämtliche bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit noch fälligen Mitgliedsbeiträgen sofort zur Zahlung fällig. Bei erteilter Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) ist der Beitrag zu dem von der ManawaSports GmbH mitgeteilten Termin fällig. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs wird die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor der Belastung verkürzt. Wir sind in der Wahl der Art der Übermittlung der Vorabinformation im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen frei; diese kann z.B. mit anderen Schriftstücken zusammen und für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus erfolgen. Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die Erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat das Mitglied alle dadurch entstehenden Mehrkosten /Rücklastschriften zu tragen. Beim Verkauf von Werbeartikel, sowie Verzehrkosten muss das Mitglied den Verkauf selbst über die PayPal App buchen. Es wird kein Bargeld und keine Überweisung von uns Angeboten. Dadurch ist die ManawaSports GmbH berechtigt, den Einkauf des vom Mitglied o.g. Kontos einzuziehen.


Haftung, Unfälle und Verletzungen, Sicherheitsmaßnahmen, Videoüberwachung

Die ManawaSports GmbH haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit durch die Trainer und Trainerinnen oder einen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bedingungen. Im Übrigen haftet die ManawaSports GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Die ManawaSports GmbH haftet nicht bei Eigenverschulden oder Fahrlässigkeit des Mitglieds. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (Insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mitglieds ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Unfälle und Verletzungen von Besuchern und Mitgliedern sind den Mitarbeitern der ManawaSports GmbH sofort zu melden. Den Anweisungen der Trainer und Trainerinnen ist zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen jederzeit vollständig und unverzüglich Folge zu leisten. Andernfalls sind die Trainer und Trainerinnen berechtigt, Mitglieder jederzeit, d.h. auch während der laufenden Kurse, von der weiteren Teilnahme an dem jeweiligen Kurs auszuschließen. Für den Verlust der in den Umkleideräumen befindlichen Gegenstände des Mitglieds wird keine Haftung übernommen. Der Eingangsbereich und Teile der Trainingsfläche sind videoüberwacht. Die Aufnahmen werden täglich automatisch gelöscht und dienen nur der Diebstahlüberwachung.


Mitteilungspflichten, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Das Mitglied ist verpflichtet, der ManawaSports GmbH von jeder Änderung seiner Anschrift unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche durch das Mitglied nicht erfolgt ist, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift des Mitglieds. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mitglied nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der ManawaSports GmbH anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch das Mitglied ist nur insoweit möglich, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Kiel


+49 (0) 152 593 214 99 training@manawa-crossfit.de